Wirtschaftsprüfung

Öffentlicher Bereich / Non-Profit

Unsere Gesellschaft bzw. die dafür zuständige Abteilung, die von Herrn Kai Voige verantwortlich geleitet wird, unterstützt seit Jahren Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Non-Profit-Organisationen in Norddeutschland bei der Erfüllung jährlich wiederkehrender Aufgaben (z.B. Jahresabschlussprüfungen) oder bei komplexen Beratungsprojekten. Die von Herrn Voige ausgewählten Mitarbeiter können jeder selbst auf einschlägige Erfahrungen in diesen Bereichen zurückblicken, da sie nahezu ausschließlich für öffentliche und/oder gemeinnützige Einrichtungen/Unternehmen tätig sind.
Beratung / Prüfung öffentlicher Unternehmen und Kommunen

Wir bieten Ihnen alle wesentlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen unter einem Dach für öffentliche Unternehmen. Bei umfangreichen Prüfungs- oder Beratungsprojekten können wir jederzeit auf unsere Crowe-Netzwerkpartner zurückgreifen. Unsere Beratungs- und Prüfungserfahrungen erstrecken sich auf folgende Bereiche:

  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Kapitalgesellschaften und Eigenbetrieben nach HGB und kommunalen Prüfungsgesetzen
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Subventionsprüfungen
  • Preis- und Kalkulationsprüfungen
  • Prüfung des Entgeltbedarfs und des Entgeltaufkommens
  • Prüfung der Verwendung von Fördermitteln
  • Prüfung der Einhaltung von Ausschreibungs- und Vergabevorschriften
  • Erstellung oder Prüfung von Wirtschaftsplänen

Unsere Prüfungs- und Beratungsarbeit umfasst das gesamte Spektrum an Lösungen, um Mandanten aus dem öffentlichen Sektor interdisziplinär zu begleiten.

Beratung / Prüfung gemeinnütziger Unternehmen

Aus unserer Unternehmensgruppe bieten wir Ihnen folgende Prüfungs- und Beratungsleistungen unter einem Dach für gemeinnützige Unternehmen:

  • Wahl der geeigneten Rechtsform und Konzepterstellung für Ihr gemeinnütziges Projekt
  • Gründung gemeinnütziger Organisationen
  • Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen
  • Umstrukturierungen gemeinnütziger Träger
  • Rechtssichere Abgrenzung Zweckbetrieb – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Klärung umsatzsteuerlicher Fragen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen der gemeinnützigen Unternehmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung zeitnaher Mittelverwendung
  • Beratung zur Bildung steuerlicher Rücklagen
  • Erstellung von Mittelverwendungsrechnungen

Allgemeines
Der gemeinnützige Sektor, auch Non-Profit-Bereich oder dritter Sektor genannt, hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit werden häufig bestimmte steuerliche Vorteile verbunden, es hat sich aber mittlerweile herausgestellt, dass auch die politische und wirtschaftliche Bedeutung enorm ist. So zählt zum sogenannten Non-Profit-Bereich in Deutschland ein breites Spektrum von Organisationen, das von Freizeit-, Sport- und Kulturvereinen, lokalen Umweltinitiativen und soziokulturellen Zentren über karitative Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und den Einrichtungen des Gesundheitswesens bis zu international tätigen Hilfsorganisationen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen reicht. Streng genommen handelt es sich weniger um einen klar abgrenzbaren Bereich als vielmehr um eine Bezeichnung für Unternehmen, die sich in erster Linie zum Wohle der Allgemeinheit betätigen. Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen streben sie nicht nach Gewinn, sondern verfolgen ideelle Ziele und orientieren sich dabei am Gemeinwohl.

Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Körperschaften sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hinzu treten umsatzsteuerliche sowie erbschaft- bzw. schenkungssteuerliche Vorteile und Erleichterungen bei der Grundsteuer. Darüber hinaus wird die Vergabe von öffentlichen Zuschüssen oftmals an den Gemeinnützigkeitsstatus gekoppelt. Gemeinnützige Unternehmen erhalten auf vielen Gebieten günstigere Konditionen; der Status der Gemeinnützigkeit ist häufig mit einem positiven Image verbunden.

Dem steht jedoch als Nachteil gegenüber, dass gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten haben. Diese ergeben sich überwiegend aus der Abgabenordnung. Schon bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind rechtliche Hürden zu überwinden. Bei der Beschaffung und Verwendung von Mitteln muss ebenfalls eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden. Häufig entfalten gemeinnützige Körperschaften im Laufe der Zeit nicht nur Tätigkeiten im ideellen Bereich, sondern beteiligen sich auch am allgemeinen Wirtschaftsleben und treten so in Konkurrenz zu nicht steuerbegünstigten Unternehmen. Zur Vermeidung von Nachteilen für die gewerblichen Unternehmen unterliegen die gemeinnützigen Körperschaften mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung der regulären Besteuerung, sofern die wirtschaftliche Betätigung nicht dazu dient, den ideellen Zweck der Organisation zu unterstützen. Hieraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Abgrenzungsprobleme.

Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie dabei, den gemeinnützigen Status aufrecht zu erhalten und Risiken für die Gemeinnützigkeit frühzeitig zu erkennen. In diesem Rahmen entwickeln wir Strategien, um Ihrem Unternehmen eine zweckentsprechende und zeitnahe Mittelverwendung nachhaltig zu ermöglichen.

Auswahl unserer Branchenerfahrung

Ver- und Entsorgung sowie Energie
Wir prüfen und beraten Unternehmen der Abwasserwirtschaft und Wasserversorgung sowie kommunale Stadtwerke.

Kultur und Bildung
Wir prüfen und beraten bekannte Museen, Theater und Kunsthallen in Norddeutschland. Außerdem betreuen wir Hochschulen und private Bildungsträger.

Tourismus
Wir prüfen und beraten seit Jahren diverse Kur- und Tourismusbetriebe sowie Stadtmarketinggesellschaften in der Rechtsform des Eigenbetriebes oder der GmbH.

Sozialwirtschaftliche Unternehmen
Wir betreuen Unternehmen des gesamten sozialwirtschaftlichen Spektrums wie insbesondere

  • Behindertenwerkstätten
  • Berufsförderungs- und Berufsbildungswerke
  • Kindergärten
  • Pflegeeinrichtungen und Wohnungen für insbesondere behinderte Menschen
  • Unternehmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Unternehmen der ambulanten Pflege

Zu unseren Mandanten zählen außerdem DRK-Kreisverbände, AWO-Kreisverbände und der Paritätische Wohlfahrtsverband.