Wirtschaftspruefung

Immobilien

Die Prüfung, Bewertung und Beratung von Unternehmen in der Immobilienbranche (Real Estate) zählt seit vielen Jahren zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Zu unseren Mandanten zählen offene und geschlossene Immobilienfonds, kapitalmarktorientierte und familiengeführte Immobiliengesellschaften, Gewerbe-, Wohnungs- und Spezial-Immobiliengesellschaften, private und institutionelle Investoren, Private-Equity-Häuser, Family Offices und der öffentliche Sektor.

Auf Basis unseres interdisziplinären Beratungsansatzes bieten wir ein breites Spektrum von Dienstleistungen für die Immobilienwirtschaft an. Unser Leistungsangebot erfolgt dabei aus einer Hand und über mehrere Fachbereiche hinweg. Im Bereich Real Estate Services bündeln wir das immobilienspezifische Know-how der Kompetenzbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Corporate Finance.
Abschlussprüfung
Branchenerfahrene Prüferteams führen unsere Prüfungen im Immobiliensektor durch. Wir prüfen Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüsse sowie das zugrundeliegende Rechnungswesen von Kapitalanlagegesellschaften und Immobilien-Gesellschaften nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards. Die von uns durchgeführten Abschlussprüfungen werden sorgfältig geplant, systematisch durchgeführt und sind individuell nach Ihren Erfordernissen maßgeschneidert. Wir legen alle unsere Aktivitäten darauf aus, dass die Abschlussprüfungen reibungslos und ohne unangenehme Überraschungen verlaufen.

Aufsichts- / Investmentrechtliche Bewertungen
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) sind für Zwecke der investmentrechtlichen Rechnungslegung dazu verpflichtet, den Wert der für Rechnung von unselbstständigen Immobiliensondervermögen gehaltenen Beteiligungen an Immobiliengesellschaften ermitteln zu lassen (laufende Wertermittlung). Darüber hinaus ist der Wert einer Immobiliengesellschaft zu ermitteln, bevor eine KVG eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft erwirbt (Ankaufsbewertung). Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der effizienten Durchführung von Erwerbs- und Folgebewertungen von Immobiliengesellschaften für offene und geschlossene Immobilienfonds nach §§ 236 Abs. 1 und 248 Abs. 4 KAGB.
Immobilienspezifische und allgemeine Sonderprüfungen

Aufgrund aufsichtsrechtlicher oder investmentrechtlicher Vorschriften kann sich für Gesellschaften die Verpflichtung ergeben, zusätzliche Abschlusselemente aufzustellen und diese prüfen zu lassen oder sich einer Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung von Vermögensaufstellungen von Immobiliengesellschaften nach § 249 Abs. 2 KAGB sowie Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zählen neben der klassischen Abschlussprüfung ebenso zu unseren Prüfungsleistungen.

Prüfungsnahe Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Bewertungsrichtlinien nach dem KAGB und von Rahmenkonzepten nach § 31 Abs. 3 KARBV. Ferner bieten wir prüfungsnahe Beratung bei immobilienspezifischen Rechnungslegungs-/Bilanzierungsthemen an, insbesondere nach IFRS (u. a. IAS 40, IAS 17) und HGB.