Verschiedenste Sachverhalte erfordern Bestätigungsleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer als Erweiterung zu klassischen Abschlussprüfungen. Diese Bestätigung wird entweder durch den Gesetzgeber notwendig oder dient Unternehmern, Anteilseignern und Kapitalgebern als Bestätigung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Wir erstellen für Sie die erforderlichen gesetzlichen oder freiwilligen Bescheinigungen wie:
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