Organisatorische Leistungen eines Sportdachverbands (z.B. die Organisation des Ligaspielbetriebs) sind ein Zweckbetrieb, wenn an der Sportveranstaltung überwiegend, das heißt zu mehr als 50 %, Amateursportler teilnehmen. Nicht zu den Amateuren zählt der Fiskus die „Lizenzsportler“ einer Liga. So ist zum Beispiel im Fußballsport Lizenzspieler, wer das Fußballspiel
Der Begriff des „Lizenzsportlers“ beschreibt also einen Status unabhängig von vereinbarten oder erhaltenen Zahlungen.
Hinweis: Nicht steuerbegünstigt sind organisatorische Leistungen, die überwiegend den Lizenzsportlern zugutekommen. Organisatorische Leistungen für den Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung sind ebenfalls nicht steuerbegünstigt.
Bei Sportarten mit Ligabetrieb sind alle sportlichen Veranstaltungen einer Liga (z.B. alle Spiele einer Saison) eine einheitliche sportliche Veranstaltung. Organisatorische Leistungen eines Sportdachverbands können somit ligaweise dem Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Denn die Zusammensetzung der spielberechtigten Sportler nach Amateur- und Lizenzspielern ist dem Dachverband bekannt.
Hinweis: Wir beraten Sie gerne zur steuerlichen Behandlung der einzelnen Ligaspiele als sportliche Veranstaltung auf Ebene des beteiligten Sportvereins.