Entsprechend einer Pressemitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vom 25. März 2020 können nun die Sozialversicherungsbeträge für die Monate März und April 2020 zinslos gestundet werden, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, zu unterstützen. Diese Beiträge sind dann erst zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 (27. Mai 2020) zu entrichten. Des Weiteren soll von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren für den vorgenannten Zeitraum abgesehen werden. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist vorerst nicht vorgesehen.
Crowe Frankfurt verfügt über Erfahrungen im Bereich der Antragstellung für die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Daher würden wir uns freuen Sie bei diesem Antragsverfahren zu unterstützen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei den zuständigen Krankenkassen benötigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.