Einer Analyse des Bundesamtes für Statistik zufolge beträgt die gesamte mittlere Lohndifferenz zwischen Frau und Mann 18.9%, wovon 8.1% nicht aufgrund von beobachtbaren Merkmalen, wie beispielsweise Alter oder Ausbildungsniveau, erklärt werden können. Unerklärbare Lohnunterschiede betragen somit rund CHF 7,700 pro Jahr (Basis: standardisierter Bruttolohn).
Am 1. Juli 2020 ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft getreten. Ziel ist, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Zu diesem Zweck wird für Unternehmen die Pflicht einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse eingeführt.
Gesetzliche Grundlagen:
- Betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen ab 100 Beschäftigten
- Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle, z. B. die Revisionsstelle
- Information der Mitarbeitenden über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse
- Offenlegungspflicht im Anhang der Jahresrechnung für börsenkotierte Unternehmen
Fristen:
- bis 30. Juni 2021: Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
- bis 30. Juni 2022: Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle
- bis 30. Juni 2023: Information der Mitarbeitenden und der Aktionäre über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse
- Bei negativem Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse erneute Überprüfung nach vier Jahren
Durchführung der Lohngleichheitsanalyse:
- Kostenloses Standardanalysetool des Bundes (Logib)
- Andere Tools, soweit bei Analysemethoden Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität nachgewiesen ist. Solche Tools werden von diversen Unternehmen angeboten
Vorteile für die Unternehmen:
- Feststellungen von Lohnungleichheiten aller Art
- Transparenz gegenüber Mitarbeitenden
- Verbesserung der Compliance
- Positiver Einfluss auf Reputation des Unternehmens
- Hilfe bei Implementierung eines soliden, klaren und nachvollziehbaren Lohnsystems als Fundament für ein zeitgemässes Personalmanagement
- Erfüllung der hohen Beweispflicht des Arbeitgebers bei Lohnungleichheitsklagen
Fazit:
Die Lohngleichheitsanalyse ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Sorgfältig umgesetzt, bietet sie den Unternehmen grosse Chancen – Nutzen Sie diese zu Ihrem Vorteil.