Worum geht es?
Wie bereits im Jahr 2019 angekündigt, führt die Eidg. Steuerverwaltung die elektronische Mwst-Abrechnung ab Januar 2021 als Standard-Modell ein. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen und Antworten dazu geklärt:
Wahlmöglichkeit bei der elektronischen Einreichung
Bereits seit dem Jahr 2015 haben Steuerpflichtige die Wahl, ob sie Ihre Abrechnung online einreichen möchten. Wir nutzen das Online-Portal bereits seit einigen Jahren und haben damit bisher sehr positive Erfahrungen gemacht. Und doch bestehen bis heute bei vielen Unternehmen und Steuerberatern grosse Vorbehalte, schliesslich reicht rund die Hälfte ihre Abrechnung immer noch in Papierform ein.
Ab Januar 2021 wird die Steuerverwaltung zwei verschiedene Online-Standards anbieten, welche nachfolgen kurz beschrieben werden. Aktuell ist die Variante «Mwst-Abrechnung easy» noch nicht möglich, vorgesehen ist die Einführung per Januar 2021, jedoch unter Vorbehalt von möglichen Verzögerungen, welche sich eventuell durch COVID-19 ergeben können. Im Moment läuft die Umsetzung nach Plan.
Vollversion ESTV Suisse Tax
Für die Vollversion ist eine einmalige Registrierung notwendig. Ein registrierter Benutzer hat die Möglichkeit verschiedenste Steuerpflichtige in einem Account zu bündeln, er kann für sämtliche ihm zugeteilten Mandate die Abrechnung einreichen, Fristen überwachen und verlängern, Stammdaten einsehen und aktualisieren und Korrekturabrechnungen einreichen, um nur einige Funktionen zu nennen. Die Abrechnungsdaten können auch direkt aus der Buchhaltungssoftware hochgeladen werden.
Die Vollversion ist insbesondere für Steuerberater von Vorteil, welche für viele verschiedene Steuerpflichtige zuständig sind. Ein mühsames Aufbewahren von Login-Daten für jeden einzelnen Kunden entfällt.
MWST-Abrechnung easy
Der zweite Standard ist wesentlich einfacher gestaltet, eine Registrierung ist nicht notwendig. Die geplante «Mwst-Abrechnung easy» bietet grundsätzlich nur die Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Abrechnung für einen einzelnen Steuerpflichtigen. Sämtliche übrigen Funktionen und Vorteile, welche die Vollversion hat, sind nicht enthalten. Zu empfehlen ist diese Abrechnungsart für eher kleinere Unternehmen, welche damit ohne grossen administrativen Aufwand ihrer bisherigen Pflicht nachkommen können.
Papierabrechnung
Die Einreichung mittels Papierabrechnung kann nur noch ausnahmsweise stattfinden und die Formulare müssen jeweils aktiv bei der Steuerverwaltung bestellt werden. Es besteht keine Möglichkeit eines Dauerauftrages für den Erhalt der Papierrechnung, das Formular muss für jedes Quartal jeweils aktiv angefordert werden. Damit soll die Abrechnung mittels Papierformular administrativ aufwändiger und damit weniger attraktiv gestaltet werden.
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